!KLARTEXT! zum Entwicklungskonzept „Preisgünstiger Wohnraum“

In der vergangen Woche veröffentlichte die Stadtverwaltung Hilden mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/104 für den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss am 16.11.2016 ein Entwicklungskonzept für „Preisgünstigen Wohnraum“ in Hilden. Seither sind viele Bürgerinnen und Bürger durch Aussagen verunsichert, wie beispielweise „Nun sollen 400 – 450 Sozialwohnungen im Hildener Norden am Westring entstehen“, „Wenn sich die Bürger jetzt nicht wehren, wird der Norden zum Ghetto!“ oder „im öffentlichen Wohnungsbauförderungsausschuss sollen die ersten weichen für die Alkenings-Towers gestellt werden“ (Quelle: Facebook).

Die SPD Hilden hat sich in ihrem Wahlprogramm 2014-2020 für „Preisgünstigen Wohnraum“ ausgesprochen. Uns ist es dabei wichtig, Wohnraum für alle zu schaffen, für Alleinlebende, Studenten*innen, Auszubildene, Senioren*innen, Alleinerziehende und Familien! Um dieses Ziel zu erreichen hat die Politik einige Möglichkeiten: Die Kommune kann zum Beispiel eigene Immobilien bauen und diese preisgünstig anbieten oder die Politik beschließt Bebauungspläne, in denen preisgünstiger Wohnraum festgeschrieben ist. Dies ist in der Vergangenheit etwa mit der Familiensiedlung „Im Biesenbusch“ oder an der „Elb“ geschehen.

Nun schlägt die Verwaltung vor, die Grundstücke

•Walder Straße 366-384
•Schalbruch / Meide / Westring
•Hofstraße 150 inkl. Hinterland
•Düsseldorfer Straße 150 (ehem. Kath. Kirche St. Johannes)

als Neubaupotentialflächen zu untersuchen.

Mit dem möglichen Beschluss der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/104 – Entwicklungskonzept für „Preisgünstigen Wohnraum“ in Hilden – am Mittwoch, den 16.11.2016 im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss werden die genannten Flächen vorerst nur untersucht. Erst nach dieser Untersuchung beschließt die Politik über das weitere Verfahren. Zu den Fakten gehört auch, dass das Grundstück Schalbruch / Meide / Westring sich derzeitig zwar im Stadtgebiet von Hilden befindet, die Grundstückeigentümerin aber die Stadt Düsseldorf ist.

Im !KLARTEXT!

Zum Stichtag 31.12.2015 stehen in Hilden 1.287 öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung. Im Jahr 1996 waren es noch 2.795. Wenn außer den derzeit bewilligten Bauvorhaben – z.B. Richrather Str. 13+15 (ehemals Möbel Eschenbach), Am Feuerwehrhaus 2, Kirchhofstr. 28 – keine neuen öffentlich geförderten Mietwohnungen mehr in Hilden errichtet werden würden, stehen durch den Ablauf der Sozialbindungen der bestehenden und bewilligten Wohnungen im Jahr 2025 nur noch 899 öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung.

Für 2014 stellt die NRW.Bank in Hilden einen Anteil von öffentlich geförderten Mietwohnungen am Bestand aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern von 6,4% fest. In NRW liegt der entsprechende Anteil bei 10,2% und in Städten der gleichen Größenklasse wie Hilden (50.000 bis 100.000 Einwohner) bei 11,3%. Der Anteil öffentlich geförderte Mietwohnungen am Wohnungsbestand ist in Hilden also deutlich niedriger als die durchschnittlichen Vergleichswerte für Städte in NRW.

Nach der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW (veröffentlicht am 14.08.2015) wird in Hilden die Bevölkerung bis 2040 voraussichtlich um gut 1.000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner steigen. Unter der Annahme, dass der Anteil der jeweiligen Baufertigstellungen der Stadt Hilden am Bauvolumen im Kreis Mettmann gleich bleibt, besteht auf Grundlage der Prognose in Hilden ein durchschnittlicher jährlicher Neubau- und Ersatzbedarf von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in den Perioden

• von 2015 bis 2020 von jährlich rund 85 Wohnungen,
• von 2021 bis 2025 von jährlich rund 60 Wohnungen und
• von 2026 bis 2030 von jährlich rund 30 Wohnungen

– insgesamt also rund 950 Wohnungen.

Vor dem Hintergrund der gleichbleibenden, hohen Zahl an erteilten Wohnberechtigungsscheinen und der Aussicht, dass sich diese Zahl vor dem Hintergrund der prognostizierten zunehmenden Altersarmut und des Bedarfs an Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Bleiberecht nicht verringern wird, empfiehlt die Verwaltung, dass der Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen am gesamten Wohnungsmarkt in Hilden gleich bleiben sollte. Da der preisgebundene Bestand in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen wird, sollten die künftigen „Verluste“ von knapp 390 Wohnungen bis 2025 durch einen erhöhten Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungsbau am Neubau von Mehrfamilienhäusern möglichst „aufgefangen“ werden. Das würde mathematisch in den nächsten zehn Jahren einer durchschnittlichen jährlichen Neubauquote von knapp 40 Wohnungen entsprechen. In analoger Auslegung der BBSR-Prognose empfiehlt die Verwaltung in Hilden deshalb einen durchschnittlichen jährlichen Neubau- und Ersatzbedarf von öffentlich geförderten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in den Perioden

• von 2015 bis 2020 von jährlich rund 35 Wohnungen,
• von 2021 bis 2025 von jährlich rund 25 Wohnungen und
• von 2026 bis 2030 von jährlich rund 15 Wohnungen

und somit insgesamt 375 neue öffentlich geförderte Wohnungen anzustreben.

Im Hinblick auf das Ziel, neuen öffentlich geförderten Wohnraum (vorwiegend im Mehrfamilienhausbau) zu schaffen, aber die „Durchmischung“ im städtischen Gefüge zu erhalten, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, vor einer endgültigen Entscheidung zu Frage ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Initiierung einer Projektentwicklung seitens der Stadt betrieben bzw. unterstützt werden sollte, die Neubaupotentialflächen bezüglich ihrer Umsetzung weiter zu untersuchen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, von den beschriebenen Flächen insbesondere folgende Neubaupotentialflächen bezüglich ihrer Umsetzung weiter zu untersuchen:

• 5.2 Walder Straße 366-384
• 5.5 Schalbruch / Meide / Westring
• 5.7 Hofstraße 150 inkl. Hinterland (kleine Lösung)
• 5.8 Düsseldorfer Straße 150 (ehem. kath. Kirche St. Johannes)

Mit diesen Projekten könnten voraussichtlich ungefähr 400 bis 450 geschaffen werden.