
Im August 2016 traf der Stadtentwicklungsausschuss einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke Schützenstraße 41/43. Ziel des Bebauungsplans sollte es sein, im Plangebiet eine Wohnbaunutzung zu ermöglichen, die aus einem Mehrfamilien- und mehreren Einfamilienhäusern besteht.
Die Bürgerbeteiligung wurde am 03. November 2016 durch eine öffentliche Bürgeranhörung durchgeführt. Da etliche Anlieger die Planung in der vorliegenden Form ablehnten und unzufrieden mit ihrer Beteiligung im Verfahren waren, hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Februar 2017 die Verwaltung beauftragt, in diesem Konflikt zwischen den Vorstellungen der Bauherren und der Anlieger einen Kompromiss zu erzielen. In einer Diskussionsveranstaltung wurde eine neue Variante als Kompromissvorschlag entwickelt, auf die sich die anwesenden Konfliktparteien und etliche weitere Anlieger einigten. Anschließend wurde im Stadtentwicklungsausschuss der „Entwurf Kompromissvariante“ (siehe Abbildung) mehrheitlich als Grundlage für das weitere Verfahren beschlossen.
Die Offenlage fand nach Bekanntmachung vom 08.01.2018 bis einschließlich 09.02.2018 statt. Neben dem Planentwurf mit seiner Begründung wurden umweltrelevante Informationen wie beispielsweise Gutachten mit ausgelegt. Parallel zur Offenlage wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Argumente gegen die Entwicklung des Plangebietes als Wohnbaufläche. Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen eingereicht worden.
Die SPD-Fraktion forderte aufrund des angespannten Hildener Wohnungsmarktes eine Teilfläche für preisgedämpften- und bezahlbaren Wohnraum, ansonsten würde eine Zustimmung zum Bauvorhaben ausbleiben. Nach dieser Forderung erklärte der Bauherr seine Bereitschaft, einen Teil der Wohnfläche als „preisgedämpft“ anzubieten. Die Vereinbarung zwischen Politik und Bauherr wird dem Stadtentwicklungsausschuss in Form eines städtebaulichen Vertrags zusammen mit dem abschließenden Satzungsbeschluss in der Sitzung am 15. März 2018 vorgelegt.
„Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Hilden ist es unsere politische Pflicht und unser Ziel, Wohnraum gerade für mittlere und geringe Einkommen zu schaffen. Wir freuen uns daher sehr, über die Bereitschaft des Bauherrn und werden diese Forderung bei künftigen Neubauvorhaben aufrecht erhalten“, so Kevin Buchner – Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss.