Wie immer wird um 17.30 Uhr die Sitzung für die Einwohnerfragestunde, begrenzt auf eine halbe Stunde, unterbrochen. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung und Politik zu stellen.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
(Tagesordnung als PDF)
1 Befangenheitserklärungen
Die Mitglieder der Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung geben bekannt, ob sie bei einem oder mehreren Tagesordnungspunkten persönlich betroffen sind. Trifft dies zu, darf das entsprechende Mitglied nicht an der Debatte und der abschließenden Abstimmung teilnehmen, um einen persönlichen Vor- oder Nachteil auszuschließen.
2 CO-Pipeline der Firma Covestro, vormals BayerMaterial Science – Sachstandsbericht
Die Bürgermeisterin informiert den Stadtrat über den Sachstand der Klage gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline.
3 Angelegenheiten des Paten- und Partnerschaftsausschusses
3.1 50 Jahre Partnerschaft mit Warrington; Entsendung einer offiziellen Delegation in die Partnerstadt
Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf der Grundlage des mit der Stadt Warrington geschlossenen Partnerschaftsvertrages nach Vorberatung im Paten- und Partnerschaftsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Entsendung einer offiziellen Delegation in die Partnerstadt Warrington in der Zeit vom 15. Juni bis 18. Juni 2018 in der Zusammensetzung: Bürgermeisterin, je 1 Vertreter/in der Fraktionen und 1 Verwaltungsangehörige/r. Für die teilnehmenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger wird ein Eigenanteil in Höhe von 110,00 € festgesetzt. Zudem wird die Einladung einer offiziellen Delegation aus Warrington nach Hilden im Herbst 2018 beschlossen und die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Besuches beauftragt.
4 Angelegenheiten des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz
4.1 Änderung des Programms „Gute Schule 2020“
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung des Konzeptes an Schulstandorten Walder Str. 100 und Schalbruch 33 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Weiterhin beschließt der Rat die geänderte Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende Inanspruchnahme der vom Land eingeräumten Kreditkontingente.
Bestandteil der Programmmaßnahmen war u.a. die Einbringung eines Speiseaufzuges in das Schulgebäude Walder Str. 100, da ein Raum oberhalb der bestehenden Mensa als weiterer Speiseraum genutzt werden sollte. Durch weitere Überlegungen zur Raumnutzung durch die neu bestellte Leitung der Verbundschule „GGS Kalstert/GGS Walder Straße“ kann nunmehr diese bauliche Maßnahme entfallen. Dabei wird davon ausgegangen, dass derzeit auch ohne zusätzliche Räumlichkeit die Abläufe in der bestehenden Mensa im Mehrschichtbetrieb gehandhabt werden können. Stattdessen soll nunmehr das bisherige Lehrerzimmer in einen angrenzenden Gebäudetrakt verlagert werden, um den frei werdenden Raum künftig als Klassenzimmer nutzen zu können. Dieser dann zusätzlich zur Verfügung stehende Klassenraum soll den am Standort vorhandenen Schulcontainer entlasten, der möglichst in nur noch geringerem Umfang genutzt werden soll.
Weiterhin ist nach der vorgenommenen Planung abzusehen, dass die bislang vorgesehenen Mittel (43.000 €) für die Erweiterung des Lehrerzimmers an der GGS Elbsee, Schalbruch 33, nicht ausreichen werden. Hier sollen Ersparnisse bei anderen Programmmaßnahmen und eine Mittelerhöhung im Jahr 2018 genutzt werden, um die Maßnahme zu finanzieren. Die Änderungsliste zum Haushalt 2018 wurde entsprechend ergänzt.
4.2 Förderung der E-Mobilität durch die Stadt Hilden -Konzept
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss folgende Maßnahmen zur Förderung der Elektro-Mobilität in Hilden:
- Freistellen von Fahrzeugen mit einem „E“-Kennzeichen von Parkgebühren an bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet für die maximale Dauer von 2 2 Stunden
- Unterstützung der Stadtwerke Hilden beim Ausbau des „Ladestationen-Netzes“ in Hilden
- Unterstützung der Stadtwerke Hilden bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Elektromobilität
- Erarbeiten einer Aufstellung derjenigen kommunalen Fahrzeuge, die ab 2019 neu zu beschaffen sind und für die es bereits eine Alternative im E-Mobil-Bereich gibt (inkl. Kostenvergleich, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Kostenangabe für den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur)
4.3 Begräbniswald Nordfriedhof
Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt der Rat der Stadt Hilden die Herrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Nordfriedhof. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Die bereits bestehenden Baumfelder auf dem Südfriedhof haben nicht den Charakter eines natürlichen Waldes, weshalb hier eine andere Lösungsform gesucht wurde. Aufgrund der wenigen großen und natürlichen Waldflächen auf den drei Friedhöfen der Stadt Hilden, wurde eine Ortsbesichtigung aller Friedhöfe durchgeführt. Hierbei erwies sich ein Waldstück im Randbereich des Nordfriedhofs für den Zweck der Waldbestattung als besonders geeignet. Es handelt es sich um eine ca. 1.200m² große, naturbelassene „Wald“-fläche mit einem gemischten Baumbestand.
5 Angelegenheiten des Schul- und Sportausschusses
5.1 Festlegung der Zügigkeit der Marie- Colinet Sekundarschule (Vierzügig)
Auf der Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Hilden, dem Ergebnis der bekannten Anmeldungen aus den vergangenen fünf Jahren (Klassen 5-9) und den aktualisierten Schülerzahlen für die kommenden fünf Jahre und den Erfahrungen zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Marie-Colinet-Sekundarschule fasst der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport folgenden Beschluss: Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wird ab dem 01.08.2018 als vierzügige Schule geführt.
Die Marie-Colinet-Sekundarschule Hilden wurde dreizügig geplant. Die Genehmigungsverfügung legte antragsgemäß die Dreizügigkeit fest. Sie hat in allen vergangenen Jahrgängen die Entwicklung zur Vierzügigkeit deutlich bestätigt und somit stets vier Züge eingerichtet. Insofern ist die Festlegung der Zügigkeit per Antrag bei der Bezirksregierung von drei auf vier Züge zu verändern. Die räumliche Situation ist nahezu ausreichend. Die Schule benötigt perspektivisch im geplanten Neubau des Kockspavillons einen Klassenraum. Bei allen personellen und finanziellen Planungen ist die Verwaltung daher immer von vier Zügen ausgegangen, entsprechend zieht eine Vierzügigkeit keine personellen und finanziellen Auswirkungen nach sich.
6 Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses
6.1 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2018 ff.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und im Jugendhilfeausschuss die aktuelle Versorgungssituation für Kinder im Alter von 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis und beschließt die konkrete Planung für das Kindergartenjahr 2018/2019.
Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird für Kinder unter 3 Jahre mit einer Versorgungsquote von rd. 54% (Vorjahr 53%), bezogen auf 2 Kernjahrgänge in Höhe von rd 71% (Vorjahr 69%) geplant. Damit ist zu erwarten, dass auch im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Bedarfsdeckung vollständig gelingt. Für die kommenden Jahre ab August 2019 sollten gemäß der aktuellen Bevölkerungszahlen weitere 70 Plätze geschaffen werden. Die Zielvorgaben, für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen ist nur durch Anhebung der Gruppenstärken (124 Plätze) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten erfüllt. Die Versorgungsquote beträgt derzeit rd. 98%.
6.2 Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 3 Jahrenbis zum Eintritt der Schulpflicht – AWO Kolpingstraße,Wander- und Erlebnisgruppe
- Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für Kinder im Alter von bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis. Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die folgende Maßnahme zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht: Die Inbetriebnahme einer integrierten Wander- und Erlebnisgruppe für Kinder über drei Jahre in der AWO KiTA „Kolpingstraße“ (Stadtmitte) zum 01.08.2018.
- Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält der AWO Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe von 54.400 €. Vorrangig sind Bundesmittel aus dem Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017 – 2020 für den Ausbau U6. Es erfolgt die vorzeitige Freigabe der Haushaltsmittel 2018 –soweit notwendig.
- Die Haushaltsmittel für Betriebskosten in Höhe von 8.800 € für das Jahr 2018 und in Höhe von 21.000 € für das Jahr 2019 ff werden in die Haushaltsmeldung 2018 ff. aufgenommen.
Die Eröffnung einer weiteren „Wander- und Erlebnisgruppe“ am Standort AWO KiTA „Kolpingstraße“, Bezirk Stadtmitte ab 01.08.2018, stellt eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dar, dauerhaft weitere 15 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht anbieten zu können. Ohne diese Plätze werden bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 rd. 40 Plätze (2 Gruppen) für diese Altersgruppe fehlen. Der AWO Kreisverband als Träger wäre bereit die bestehende KiTA „Kolpingstraße“ entsprechend zu erweitern und 15 neue Plätze zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der anerkannten Betriebskosten nach KiBiz und Finanzierung der Ausbau- und Ausstattungskosten durch den Jugendhilfeträger. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme zu beschließen und dem Träger einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 54.400 € zur Umsetzung zu gewähren. Vorrangig soll als Nebenbestimmung die Inanspruchnahme von Bundesmitteln für den Ausbau U6 sein. Sofern Bundesmittel gewährt werden, beträgt der Nettozuschuss der Stadt voraussichtlich rd. 5.500 €. Der Betrieb dieser Gruppe löst für das Haushaltsjahr 2018 einen Mehraufwand in Höhe von 8.800 € und für die Haushaltsjahre 2019 ff in Höhe von 21.000 € pro Jahr aus
6.3 Sachstandsbericht Frühe Hilfen hier: KinderZUKUNFT Hilden und Familienhebammen
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss die Fortsetzung der Projektes KinderZukunft Hilden auf der Grundlage der beigefügten Kooperationsvereinbarung.
Am 01.12.2016 wurde dem Jugendhilfeausschuss (JHA) das Konzept der Frühen Hilfen vorgestellt. Ein zentraler Bereich ist dabei die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) begründet. Seit über 11 Jahren sind Ärzte und Ärztinnen (insbesondere aus der Pädiatrie und der Gynäkologie) fester Bestandteil des Netzwerkes Frühe Hilfen in Hilden. Ein zentraler Baustein der Kooperation stellt das Netzwerk KinderZukunft Hilden dar. Seit 2011 treffen sich hier Kinderärzt/innen, Gynäkologen, Hebammen und Beratungsstellen sechs Mal im Jahr. Da es für die Zusammenarbeit bisher keine schriftliche Vereinbarung gab, soll dies im Rahmen der Qualitätsanalyse nachgeholt werden.
7 Angelegenheiten des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses
7.1 Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule: Fortschreibung des Vermarktungskonzepts
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
- Die Beschlüsse des Rates vom 17.06.2015 zum Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule werden geändert.
- Die in der Anlage unterlegten Baugrundstücke werden von der Stadt Hilden nach Konzeptqualität an einen Investor vergeben. 2.1 Das Investorenauswahlverfahren soll in Form eines Bestgebotsverfahrens mit einer Gewichtung des Konzepts zu 70% und des Kaufpreises zu 30% durchgeführt werden. 2.2 Der Mindestkaufpreis wird durch ein Verkehrswertgutachten festgelegt, in dem die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Infrastruktur gemäß beschlossener Kostenberechnung berücksichtigt werden. 2.3 Zur Beurteilung des Konzepts wird die in Anlage 3 vorgelegte Bewertungsmatrix herangezogen. Sollten durch die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die in der Bewertungsmatrix enthaltenen wohnungspolitischen Ziele erhalten bleiben. Bei einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen ist die Bewertungsmatrix dem Rat erneut zur Beratung vorzulegen.
- In dem Punkte-Tableau, das zur Vergabe der „preisgedämpften“ Wohnungen dient, werden die Kriterien zur Ortsgebundenheit (Wohnen und Arbeiten in Hilden) ersatzlos gestrichen. In Ziffer 3 c) wird die Pflegestufe I durch Pflegegrad 3 ersetzt.
- Der Investor hat sich in einem Vorfinanzierungs- und Unternehmererschließungsvertrag zu verpflichten, die öffentlichen Straßen sowie die Schmutz- und Regenwasserentwässerung (einschließlich Versickerungsanlage) gemäß dem beschlossenen Entwurf (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/073) zu errichten und nach Herstellung der Stadt Hilden zu übergeben. Im Bewerbungsverfahren hat der Investor nachzuweisen, dass er • im Hinblick auf die Bauverpflichtung und den Bau der öffentlichen Infrastruktur fachlich geeignet ist und • in der Lage ist, das Projekt finanziell durchzuführen, durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises über die Gesamtinvestition sowie eine aktuelle Creditreform-Auskunft.
- Der Investor hat sich im Kaufvertrag zur Umsetzung seines Konzepts zu verpflichten. Weiterhin sind die in der Anlage 6 beigefügten Bedingungen im Kaufvertrag aufzunehmen. Sollten durch die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die Ziele der Regelung erhalten bleiben. Bei einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen sind die Kaufvertragsbedingungen dem Rat erneut zur Beratung vorzulegen. Die Umsetzung ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.
- Weiterhin ist der Investor im Kaufvertrag zu verpflichten, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 254 einzuhalten. Dies ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.
- Das in der Anlage 1 grün unterlegte Baugrundstück wird der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH im Wege der Stammkapitalerhöhung übertragen. Die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH ist zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten.
- Die Finanzmittel zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sowie für die rechtliche Begleitung des Investorenauswahlverfahrens werden vorzeitig freigegeben.
8 Angelegenheiten des Stadtentwicklungsausschusses
8.1 Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes inklusive der Hinweise zur Neuzeichnung gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
8.2 Einstellung von Bauleitplan-Verfahren:
19. Änderung des Flächennutzungsplanes Hofstraße/Karnaper Straße/Eisenbahntrasse
26. Änderung des Flächennutzungsplanes Lievenstraße/Kalstert
Bebauungsplan Nr. 139 Hofstraße/Karnaper Straße/Eisenbahntrasse
Bebauungsplan Nr. 167, 1. Änderung Schulstraße/Mittelstraße/Klotzstraße
Bebauungsplan Nr. 177, 14. Änderung Oerkhaus/Eisenbahntrasse
Bebauungsplan Nr. 231, 1. Änderung Walder Straße/Grenzstraße
Bebauungsplan Nr. 243 Walder Straße/Teichstraße
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Einstellung oben genannter Bauleitplan-Verfahren.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 31.01.2018 der aktuelle Bericht zum Stand der Bauleitplan-Verfahren vorgelegt. In diesem Bericht sind auch alle die Bauleitplan-Verfahren aufgelistet, die aus Sicht der Verwaltung eingestellt werden könnten. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bisher nicht bis zum Satzungsbeschluss vorangetrieben wurden bzw. für die nicht mehr als ein Aufstellungsbeschluss besteht. Der Anlass für den Vorschlag der Einstellung ist in der Regel, dass über viele Jahre hinweg kein Verfahrensschritt im Rahmen dieser Bauleitplan-Verfahren erfolgt ist – weil es nicht erforderlich wurde, weil dem Verfahren keine Priorität zugeordnet wurde, weil sich städtebauliche Zielsetzungen änderten, weil Standortentscheidungen von dritter Seite anders ausfielen. Dementsprechend bietet es sich an, diese Bauleitplan-Verfahren einzustellen. Die Übersicht über die tatsächlich laufenden Bauleitplan-Verfahren wird dadurch übersichtlicher, für Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit.
8.3 Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens: Verfügungsfondsbeirat – Anpassung der Richtlinie
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ in Punkt 5, Absatz 4, Satz 4 wie folgt zu ändern: „Der Verfügungsfondsbeirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens sechs der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.“ Zudem ist in Punkt 5 nach Absatz 4 Satz 5 einzufügen: „Die Beschlussfähigkeit kann auch dadurch hergestellt werden, dass ein eingeladenes, aber fehlendes Mitglied dem Beschluss beitritt, nachdem es über die Beschlussgrundlagen in geeigneter Form in Kenntnis gesetzt wurde.“
8.4 Ergänzung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden – Regeln für mobile Werbeanlagen und Warenauslagen: Abhandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
- Die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie in der Anlage 1 ausgeführt berücksichtigt.
- Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden – Sondernutzungssatzung – vom 26.11.2009 wird in der als Anlage 3b und 3c der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens 4 Jahre nach In-Kraft-treten der 2. Nachtragssatzung dem Stadtentwicklungsausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Regeln für mobile Werbeanlage und Warenauslagen vorzulegen. Für diesen Erfahrungsbericht ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Einzelhändler und Gewerbetreibende benötigen eine verlässliche Grundlage, bevor sie ihre mobile Werbeanlagen und Warenauslagen auf die neuen Regeln und Anforderungen umstellen. Deshalb können sie sich erst richtig auf die neuen Regeln einstellen, wenn der Rat sie abschließend beschlossen hat. In der Regel werden die Sondernutzungen für ein Jahr zum 01.01. eines Jahres erteilt. Da die Ratssitzung am 13.12.2017 für eine Umstellung ab 01.01.2018 nur eine sehr geringe Reaktionszeit ermöglicht, wird aufgrund der entsprechenden Anregung vorgeschlagen, die Satzung erst zum 01.01.2019 In-Kraft-treten zu lassen. Diese Übergangszeit kann den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden, die in einer Ladenpassage ihrem Gewerbe nachgehen, helfen, sich auf Grundlage der verbindlichen Entscheidung des Rates, – ggfs. mit Unterstützung der Stadtmarketing Hilden GmbH bzw. der IHK Düsseldorf – auf die vorgeschlagene gemeinsame Werbeanlage zu einigen. Bei der Einigung spielen sicherlich technische Möglichkeiten und die Kosten eine Rolle. Technisch kann z.B. berücksichtigt werden, dass in der Satzung nur die Größe der zulässigen Präsentationsfläche festgelegt werden soll. Daher sind durchaus dynamische Anzeigen – z.B. eines akkubetriebenen TFT-Displays mit wechselnden Inhalten – zulässig, solange diese nicht die Wirkung eines „Schildes mit Wechsellicht“ besitzen.
9 Allgemeine Ratsangelegenheiten
9.1 Umbesetzungen in den Gremien der Stadt Hilden
Auf Antrag verschiedener öffentlicher Träger und Ratsfraktionen werden Umbesetzung den städtischen Gremien vorgenommen.
9.2 Neuwahlen einer Schiedsperson – Neuwahlen stellv. Schiedsperson
Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) für die Zeit vom 14.03.2018 – 13.03.2023 Herrn Michael Brandt als Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Süd/Ost). Außerdem bestellt der Rat Herrn Jürgen Drißner (Schiedsmann im Schiedsbezirk II) zum Vertreter von Herrn Michael Brandt (Schiedsmann im Schiedsbezirk I) sowie Herrn Brandt zum Vertreter von Herrn Drißner.
9.3 Bestellung des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr Hilden
Der Rat der Stadt Hilden bestellt Herrn Stadtbrandinspektor Birger von Gehlen weiterhin bis zum 30.06.2020 zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Hilden.
9.4 Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Hilden mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vom 04.05.2007
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vom 04.05.2007 über die Überprüfung der Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV durch die Stadt im VRR-Gebiet gemäß der VRR-Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund RheinRuhr.
Der Rat der Stadt Hilden hat am 13.12.2017 einstimmig die Beteiligung der Stadt Hilden an einer Gruppe von Behörden (Stadt Hilden, Kreis Mettmann, Stadt Düsseldorf) beschlossen, um im Wege einer Direktvergabe ab 01.11.2019 über den VRR Verkehrsleistungen an eine Gruppe von Unternehmen, bestehend aus der Rheinbahn AG, der Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann (KVGM) und der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (VGH) vergeben zu können. Hierdurch soll die auch künftige Bedienung der Verkehrsleistung der O 3 und der das Stadtgebiet Hilden bedienenden Linien der Rheinbahn und der KVGM durch die Rheinbahn erreicht werden.
9.5 Sonntägliche Verkaufsöffnungen des Einzelhandels in Hilden im Jahr 2018
Der Rat der Stadt Hilden beschließt dieOrdnungsbehördliche Verordnung über die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen im Jahr 2018.
Die Stadtmarketing Hilden GmbH beantragt für das Jahr 2018 zunächst nur zwei Verkaufsöffnungen: Sonntag, 06. Mai 2018 anlässlich der Modenschau, des Weinfestes und des Frühlingfestes in der Hildener Innenstadt und Sonntag, 18. September 2018 anlässlich der in der Hildener Innenstadt stattfindenden Autoschau.
9.6 Einnahmen aus Nebentätigkeiten: Anzeige nach § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der Rat nimmt Kenntnis von der Aufstellung der gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters a. D. für das Jahr 2017 sowie darüber hinausgehend von der Aufstellung der Nebentätigkeiten, die gem. § 9 Nebentätigkeitsverordnung nicht der Anzeigepflicht unterliegen.
9.7 Einführung der digitalen Gremienarbeit – Zuschüsse an Fraktionen
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Einführung der digitalen Gremienarbeit. Die Verwaltung wird beauftragt, – Lizenzen der Firma Somacos zu erwerben für die Mandatos-App der Betriebssysteme – iOS und – Android, – den Gremienmitgliedern eine Sammelbestellung für den Erwerb von Tablets anzubieten, – die Geschäftsordnung des Rates bezüglich der digitalen Gremienarbeit zu überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und – eine Nutzungsvereinbarung vorzubereiten. Grundsätzlich nutzen die Gremienmitglieder hierbei eigene Endgeräte (Tablets). Den Fraktionen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihren Ratsmitgliedern und sachkundigen BürgerInnen oder sachkundigen EinwohnerInnen, die von den Fraktionen entsendet wurden, ein Tablet zur Verfügung zu stellen, wenn diese kein eigenes Tablet nutzen möchte. Hierzu erhalten die Fraktionen je Wahlperiode zusätzliche Investitionszuschüsse für die Anschaffung geeigneter Tablets mit dem Betriebssystem. Der Zuschuss wird gewährt für ein Tablet mit der erforderlichen Basisausstattung, die für die Nutzung der Mandatos-App benötigt wird (zurzeit rd. 220,00 € für entsprechende Android-Geräte und rd. 350,00 € für entsprechende iPads). Die Anzahl der Tablets, die bezuschusst werden, ist begrenzt auf die jeweilige Anzahl der Ratsmitglieder und sachkundigen BürgerInnen und EinwohnerInnen, soweit diese den Verzicht auf Papierzustellung erklären. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018.
10 Haushalts- und Gebührenangelegenheiten
10.1 Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung von Krankentransport- und Rettungstransportwagen
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen. Die derzeitig noch gültigen Tarife der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2017 und macht eine Tarifanpassung notwendig. So nimmt zum einen seit Jahren die Anzahl der Krankentransporte jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu.
10.2 Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für die Zeit vom 01.11.2017 bis 31.12.2017
„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.11.2017 bis 31.12.2017 bewilligten erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und investiven Auszahlungen.“
10.3 Haushaltssatzung 2018 und mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung bis 2021
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2018, beschließt die Fortsetzung freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2020) und nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 zur Kenntnis.
Hinweis: Zu diesem Tagesordnungspunkt halten die Fraktionsvorsitzenden ihre Hauhaltsreden.
11 Anträge
11.1 Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN: Flächenanteil für öffentlich geförderte Wohnungen bei Bebauungsplänen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, um einen Flächenanteil von öffentlich geförderten Wohnungen von rund 30% anzustreben. Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.
Erläuterungen zum Antrag: zum Antrag vom 18.10.2017: Die Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert. Im Zusammenwirken mit steigenden Mieten führt dies dazu, dass gerade auch junge Familien Hilden verlassen (müssen). Durch die Festschreibung eines Anteils an öffentlich geförderten Wohnraum mittels städtebaulicher Verträge wird sichergestellt, dass auch bei privaten Baumaßnahmen bezahlbarere Wohnungen entstehen. In anderen Städten ist dies bereits ein gängiges Konzept.
12 Mitteilungen und Beantwortungen von Anfragen
13 Entgegennahme von Anfragen und Anträgen
Tagesordnung (nicht öffentlicher Teil)
(Aus privatrechtlichen Gründen werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt, sodass keine weitere Information gegeben werden darf)
14 Befangenheitserklärungen
15 (Fortsetzung) Mitteilungen und Beantwortungen von Anfragen
16 (Fortsetzung) Entgegennahme von Anfragen und Anträgen
17 Städtebaulicher Vertrag zur Absicherung des preisgedämpften Wohnraumes für die Schützenstraße 43 in 40723 Hilden
18 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages – Beethovenstraße
19 Stellenplan 2018
20 Kontrakt Fachmediation
21 Informationen zu Veränderungen an Erbbaurechtsverträgen im Kalenderjahr 2017
22 Verträge der Stadt mit Rats- oder Ausschussmitgliedern WP 14-20 SV 20/091