Wahlamt Hilden: Kommunalwahl ab sofort möglich

Am 13. September 2020 wählt Hilden seinen Stadtrat sowie eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Außerdem stehen Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag und das Landratsamt zur Wahl. So weit, so bekannt. Corona-bedingt gibt es bei dieser Wahl allerdings neben den regulären organisatorischen Hinweisen auch einige Besonderheiten. Darauf macht das Wahlamt der Stadt Hilden aufmerksam

Am 13. September können 46.591 Hildener/innen ihre Stimme abgeben, die die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, 16 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz mindestens 16 Tage vor der Wahl in Hilden gemeldet haben. Sie erhalten zwischen dem 10. und dem 23. August 2020 ihre Wahlbenachrichtigung. „Wer bis zum 23. August noch keine entsprechende Post von uns erhalten hat, fragt am besten kurz telefonisch unter 02103 72-112/113 oder per E-Mail, wahlamt@nullhilden.de, nach“, erklärt Wahlamtsleiter Klaus Helmer.

Wer seine Unterlagen erhalten hat, kann ab dem 17. August seine Briefwahlunterlagen beantragen, bis zum 09. September online mithilfe des indiviudelle QR-Codes oder unter hilden.de/wahlschein sowie persönlich bis zum 11. September im Wahlamt. Anschließend können sie per Post (Stadt Hilden, Wahlamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden), per Einwurf in den Rathausbriefkasten sowie persönlich im Wahlamt abgegeben werden.

„Wir rechnen aktuell damit, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für die Briefwahl entscheiden, um Kontakte zu vermeiden“, berichtet Klaus Helmer. „Deshalb hat die Stadtverwaltung die Anzahl der Briefwahlvorstände dieses Jahr verdoppelt und die Stimmbezirke reduziert.“

Corona-bedingt ziehen außerdem die zwei Wahllokale, die traditionell im Seniorenzentrum Stadt Hilden und in der Seniorenresidenz Am Stadtpark untergebracht waren, um. „Die neuen Adressen können die Bürgerinnen und Bürger den schriftlichen Benachrichtigungen entnehmen“, erläutert Klaus Helmer.

Temporär eine neue Anschrift hat auch das Wahlamt der Stadt Hilden. Ab dem 17. August 2020 öffnet es im Am-Rathaus-Center (Mittelstraße 36, Eingang über den Dr. Ellen-Wiederhold-Platz). Grund sind die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandregeln. Wahlamtsleiter Helmer erklärt: „Wir haben eine Örtlichkeit mit mindestens 200 m² Fläche gesucht, die es uns erlaubt, den Infektionsschutz bestmöglich zu gewährleisten. Die Räume im Rathaus haben diese Kriterien nicht erfüllt.“

Eine Bedingung war die Option, die Besucherinnen und Besucher in einer Art „Einbahnstraße“ zur einen Tür hinein und zu anderen wieder hinaus zu lenken. Außerdem standen Barrierefreiheit, eine gute Versorgung mit Frischluft, eine zentrale Lage in der Innenstadt und damit eine gute Erreichbarkeit auf der Liste. Nicht zuletzt mussten auch die Voraussetzungen für die notwendige IT-Infrastruktur stimmen. „Von zehn potentiellen Immobilien hat nur eine alle Kriterien erfüllt“, berichtet Klaus Helmer. „Ich bin froh, dass wir in diesen Räumlichkeiten auch ohne feste Terminvergabe arbeiten können!“

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, hat das Wahlamt seine Servicezeiten erweitert: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 19.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr. „So haben auch Berufstätige noch mehr Chancen, vorbeizukommen“, so Helmer.

Im Wahlamt wie auch in den Wahllokalen sollen Masken getragen werden. Außerdem gelten der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie eine Beschränkung der Besucherzahl. „Der Fahrplan für die Kommunalwahlen in den Zeiten von Corona steht“, unterstreicht Klaus Helmer.