Vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 handelt es sich dabei um eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.
Die SPD-Landtagsabgeordnete im Kreis Mettmann, Elisabeth Müller-Witt, begrüßt die Pläne der Bundesregierung: „Die Entscheidung im Bund zeigt, dass die Initiative der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag richtig und wichtig war! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt.“ Die Senkung der Hebesätze helfe den Brauereien vor Ort und sei ein wichtiges Signal für die regionalen Brauwirtschaften, die in der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten zu kämpfen hätten.
Gleichzeitig fordert Müller-Witt die Landesregierung in NRW auf ihrer Pflicht nachzukommen und aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachzulegen. Ihre Fraktion schlage vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten.
„Im NRW-Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung“, so Müller-Witt abschließend.
Hintergrund:
Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 50 % (bisher 44 %) reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt. Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig.
- auf 75 % (bisher 84,0 %) bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
- auf 70 % (bisher 78,4 %) bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
- auf 60 % (bisher 67,2 %) bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
- auf 50 % (bisher 56,0 %) bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
Endgültig verabschiedet wird das Gesetz am 5. Mai im Bundestag, der Bundesrat muss noch zustimmen.