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Hauptausschuss
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 13. Januar auf Grundlage des § 60 Abs. 2 GO NRW seine Entscheidungsbefugnis für die Dauer der epidemischen Lage auf den Hauptausschuss delegiert. Die für den 12. Mai vorgesehene Ratssitzung entfällt daher. Die für diese Sitzung vorgesehenen Entscheidungen werden auf Grundlage des Delegationsbeschlusses durch den Hauptausschuss gefasst.
Weitere Informationen erhalten Sie auf https://gi.hilden.de/bi